Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Wir, das DONAUISAR Klinikum gKU und seine Tochtergesellschaften bekennen uns zur Wahrung der Menschenrechte, zur Achtung der Rechte von Arbeitnehmern und ihrer Interessenvertretungen und zum Schutz der Umwelt. Maßgebende Standards und Rahmenvorgaben sind für uns dabei nationale Gesetze und Vorschriften sowie internationale Übereinkommen wie die:

  • Internationale Charta der Menschenrechte
  • Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte
  • UN Global Compact
  • OECD Leitsätze für multinationale Unternehmen
  • Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation
  • Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen

Die darin verankerten Werte und Normen spiegeln sich auch in unserer menschenrechtsbezogenen Erwartung, die wir an unsere Mitarbeiter und alle Vertragspartner, insbesondere Lieferanten richten, wider.

Eine sozial und ökologisch verantwortungsvolle Haltung ist für uns von hoher Bedeutung. Wir erwarten das gleiche Verhalten von all unseren Lieferanten. Auch alle Mitarbeiter sind gehalten, dass sie die Grundsätze ökologischen, sozialen und ethischen Verhaltens beachten und in die Kultur unseres Krankenhauses integrieren. Weiter sind wir bestrebt, laufend unser Handeln und unsere Angebote oder Dienstleistungen im Sinne der Nachhaltigkeit zu optimieren und fordern auch unsere Lieferanten auf, dazu im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes beizutragen.

Um den Sorgfaltspflichten nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) nachzukommen, werden die folgenden Maßnahmen in unserem Unternehmen sowie gegenüber unseren unmittelbaren und mittelbaren Zulieferern etabliert und umgesetzt:

1. Achtung der Menschenrechte und der Umwelt in der gesamten Lieferkette

Wir ergreifen angemessene und wirksame Maßnahmen, um menschenrechts- und umweltbezogene Risiken im eigenen Geschäftsbereich und in der gesamten Lieferkette zu identifizieren, zu verifizieren und die Realisierung von Risiken zu verhindern. Wird festgestellt, dass die Verletzung einer menschenrechts- oder umweltbezogenen Pflicht eingetreten ist oder unmittelbar bevorsteht, greift ein zielgerichteter Abhilfeprozess, im Rahmen dessen individuelle Maßnahmen zur Beendigung eines Verstoßes und zur Minimierung seiner Folgen ergriffen werden. 

2. Maßnahmen für ein effektives Risikomanagement

Die Sorgfaltspflichten werden für den eigenen Geschäftsbereich und die gesamte Lieferkette im Rahmen eines Risikomanagementsystems umgesetzt. Durch die horizontale und vertikale Integration der Sorgfaltspflichten in alle maßgeblichen Geschäftsabläufe stellen wir sicher, dass Risiken erkannt und Präventions- und Abhilfemaßnahmen zielgerichtet umgesetzt werden. Für jede Abhilfemaßnahme wird ein Prozess, Erfolgsziele, ein konkreter Zeitplan und eine klare unternehmensinterne Zuständigkeit definiert.

3. Benennung Menschenrechtsbeauftragter

Unser intern benannter Menschenrechtsbeauftragter überwacht das Risikomanagement für den eigenen Geschäftsbereich und die gesamte Lieferkette und führt regelmäßige Wirksamkeitsüberprüfungen durch, so dass auch das eingesetzte Risikomanagementsystem einer stetigen Weiterentwicklung und Verbesserung unterzogen werden kann. 

4. Hinweisen nachgehen

Eine wichtige Rolle für die Identifizierung von Risiken und Verstößen in der Lieferkette spielt ein funktionierendes Meldeverfahren, das für alle Betroffenen in der Lieferkette – von eigenen Beschäftigten über Zulieferer bis hin zu Dritten, die durch die Aktivitäten des DONAUISAR Klinikums, seiner Töchter und deren Zulieferern beeinträchtigt werden – zugänglich ist. Hierzu stellen wir ein webbasiertes System zur Verfügung. Es ist mehrsprachig und berücksichtigt die Komplexität der Lieferkette. Hinweise/ Beschwerden können anonym und vertraulich abgegeben werden und werden wiederum vertraulich und zügig behandelt. Jede Meldung löst einen Bewertungs- und Maßnahmenprozess aus, am Ende derer die Beendigung des berichteten Verstoßes oder die Minimierung eines erkannten Risikos steht. Unser Meldesystem ist hier abrufbar.

5. Verantwortung in der gesamten Lieferkette

Wir nehmen unsere Verantwortung für die gesamte Lieferkette sehr ernst. Entsprechend werden die Risikoanalysen auch auf Zulieferer erstreckt, die zwar keine direkten Geschäftsbeziehungen zum Unternehmen haben, aber Teil der Lieferkette sind. Das langfristige Ziel ist die Herstellung vollständiger Transparenz in der Lieferkette. Trotz nachvollziehbarer gegenläufiger Interessen einiger Geschäftspartner besteht stets Bemühen, mittelbare Zulieferer zu identifizieren und in die Risikoanalyse einzubeziehen. Dafür wird auf eine enge Zusammenarbeit mit den unmittelbaren Geschäftspartnern gesetzt, um die Transparenz in der Lieferkette kooperativ und zum Wohle aller zu erhöhen.

6. Öffentliche Berichterstattung

Durch die Offenlegung unseres jährlichen Berichtes bekennen wir uns zu einer transparenten Kommunikation bezüglich unserer menschenrechts- und umweltbezogenen Herausforderungen sowie zu unseren erkannten Risiken, ergriffenen Maßnahmen und den dadurch erzielten Fortschritt.