FFP2-Maske für Besucher verpflichtend

30.09.2022

Es gilt wieder FFP2-Maskenpflicht Anpassungen entsprechend dem neuen Infektionsschutzgesetz 

Aufgrund der Anpassungen des Infektionsschutzgesetzes müssen Besucher und Mitarbeiter ab dem 1.10.2022 an allen drei Standorten des DONAUISAR Klinikums wieder eine FFP2-Maske tragen. Da die Regelung auch für Arztpraxen gilt, sind auch die Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) an den drei Kliniken davon betroffen. Kinder vom 6. bis 13. Lebensjahr müssen eine medizinische Maske tragen, Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskenpflicht befreit. Masken werden auch an der jeweiligen Information zum Kauf angeboten. 

An den bestehenden Besucherregeln ändert sich sonst nichts. Weiterhin ist die Vorlage eines negativen Testergebnisses von einer anerkannten Teststelle erforderlich. Der Schnelltest hat dabei eine Gültigkeit von 24 Stunden, der PCR-Test von 48 Stunden. Jeder Besucher darf eine Stunde bleiben und die Person darf täglich wechseln. Sonderregelungen gelten im Kreißsaal und auf der Wöchnerinnenstation sowie bei der Begleitung von Sterbenden – jeweils in Absprache mit den behandelnden Ärzten. Wer sich auch nur krank fühlt, darf generell nicht zu Besuch kommen.