DONAUISAR Klinikum baut Service für ambulante Patienten und Besucher aus
01.10.2021
Das DONAUISAR Klinikum Deggendorf setzt auf
Sicherheit in der Pandemie. Deswegen gilt an allen drei Standorten die
3-G-Regelung. Während Geimpfte und Genese mit dem Nachweis mühelos erbringen
können, bedeutet der Test für Besucher, ambulante Patienten und
Geschäftspartner des Klinikums mitunter einen erheblichen Aufwand. Deswegen baut
das Klinikum seinen Service aus: Künftig gibt es im Eingangsbereich eine Untersuchungsmöglichkeit
auf Corona. Die Teststation ist ab Freitag, 1. Oktober, von Montag bis Freitag
von 07.45 bis 16.45 Uhr sowie am Samstag von 11 bis 16 Uhr geöffnet. Während
dieser Zeiten steht sie auch anderen Interessanten zur Verfügung, die einen
Test benötigen. Anmeldungen bitte unter apo-schnelltest.de/deggendorf
Zudem können die Besucher eine dauerhafte
Besuchserlaubnis nutzen, die bereits im Vorfeld über die Internetseite des
Klinikums heruntergeladen werden kann. Damit kommen sie erheblich schneller zu
ihren Angehörigen als vorher. „Auch hier war es uns ein Anliegen, die
Wartezeiten und die Bürokratie zu reduzieren. Wir freuen uns von Herzen, dass
wir hier einen besseren Service erbringen können“, bilanziert Klinikvorstand
Dr. Inge Wolff.
In der folgenden Übersicht stellt das Klinikum
seine Regelungen zusammen:
Eine feste Besuchsperson pro Tag
und Patient*in für eine Stunde
Patient*innen dürfen eine feste Person
benennen, die sie einmal am Tag für eine Stunde besuchen darf. Diese Person
muss aus Infektionsschutzgründen während des gesamten Aufenthalts dieselbe
sein.
Besuchszeiten
Grundsätzlich sind Besuche im Klinikum
Deggendorf täglich von 10 bis 17 Uhr und in Dingolfing und Landau täglich
zwischen 13 bis 17 Uhr möglich. In einzelnen Bereichen kann es aus
medizinischen oder organisatorischen Gründen Einschränkungen geben.
3-G-Regel: Getestet, Genesen,
Geimpft
Der Zutritt für alle Besucher*innen ist zu den
Besuchszeiten unter Einhaltung der 3-G-Regelung möglich:
- Getestet: Negativ getestet: Antigen-Schnelltest
oder PCR-Abstrich mit Nachweis, 24 Stunden gültig.
- Geimpft: Vollständig geimpft.
BionTech/Pfizer, Moderna, Janssen: Zweite Impfung liegt mindestens 14 Tage
zurück, mit Nachweis. Johnson&Johnson eine Impfung mindestens 14 Tage
zurückliegend
- Genesen: Vor 28 Tagen und längstens vor 6 Monaten
positiv auf SARS-CoV-2 getestet mit Nachweis.
Begleitung Sterbender
Bei der Begleitung sterbender Menschen gelten
die gleichen Regelungen wie im Gesamthaus. In Abhängigkeit zur jeweiligen
Situation des Patienten und der Familienverhältnisse können in Absprache mit
den behandelnden Ärzten individuelle Regelungen vereinbart werden.
Begleitung während der Geburt
Die Begleitung von Schwangeren im Kreißsaal
durch den Partner oder eine andere namentlich benannte Begleitperson ist wie
bisher ohne zeitliche Beschränkungen möglich.
Besuche auf der Wochenstation
Väter oder eine andere namentlich benannte
Begleitperson dürfen die Mütter und Neugeborenen wie bisher einmal täglich ohne
eine starre Zeitvorgabe besuchen. Für die Besuche auf der Wochenstation gelten
ansonsten die gleichen Vorgaben wie für andere Besucher.
Begleitpersonen in der
Kinderklinik
Die bisherigen Regelungen wonach Kinder unter
14 Jahren ohne zeitliche Vorgabe von einem Elternteil oder
Erziehungsberechtigten begleitet werden dürfen, gelten weiterhin fort. Ein
Besucher darf einmal am Tag für eine Stunde kommen.
Ausnahmen in begründeten Fällen
möglich
Von allen oben genannten Regelungen sind
Ausnahmen möglich, über die im Einzelfall der jeweilige Chefarzt entscheidet.
Maskenpflicht
In den Einrichtungen des DONAUISAR Klinikums
gilt die generelle Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes.
Einlass und Registrierung
Besucher registrieren sich am Eingang
namentlich. Dazu gibt es eine dauerhafte Besuchserlaubnis. Zudem erhalten sie
durch unser Einlasspersonal einen Handzettel mit allen wichtigen Informationen.
Die Besucher*innen sind aufgefordert, auf direktem Weg die jeweilige Station
aufzusuchen und sich dort zu melden.
Generelles Besuchsverbot bei
Symptomen
Personen, bei denen Erkältungssymptome oder
andere für eine COVID-Infektion typischen Symptome auftreten, dürfen keine
Patient*innen besuchen oder Schwangere begleiten. Eine bereits bestehende
Besuchserlaubnis erlischt in diesem Fall. Selbstverständlich steht die
Notfallversorgung für sie uneingeschränkt zur Verfügung.