DONAUISAR Klinikum baut Service für ambulante Patienten und Besucher aus

01.10.2021

Das DONAUISAR Klinikum Deggendorf setzt auf Sicherheit in der Pandemie. Deswegen gilt an allen drei Standorten die 3-G-Regelung. Während Geimpfte und Genese mit dem Nachweis mühelos erbringen können, bedeutet der Test für Besucher, ambulante Patienten und Geschäftspartner des Klinikums mitunter einen erheblichen Aufwand. Deswegen baut das Klinikum seinen Service aus: Künftig gibt es im Eingangsbereich eine Untersuchungsmöglichkeit auf Corona. Die Teststation ist ab Freitag, 1. Oktober, von Montag bis Freitag von 07.45 bis 16.45 Uhr sowie am Samstag von 11 bis 16 Uhr geöffnet. Während dieser Zeiten steht sie auch anderen Interessanten zur Verfügung, die einen Test benötigen. Anmeldungen bitte unter apo-schnelltest.de/deggendorf

Zudem können die Besucher eine dauerhafte Besuchserlaubnis nutzen, die bereits im Vorfeld über die Internetseite des Klinikums heruntergeladen werden kann. Damit kommen sie erheblich schneller zu ihren Angehörigen als vorher. „Auch hier war es uns ein Anliegen, die Wartezeiten und die Bürokratie zu reduzieren. Wir freuen uns von Herzen, dass wir hier einen besseren Service erbringen können“, bilanziert Klinikvorstand Dr. Inge Wolff.

In der folgenden Übersicht stellt das Klinikum seine Regelungen zusammen:

Eine feste Besuchsperson pro Tag und Patient*in für eine Stunde
Patient*innen dürfen eine feste Person benennen, die sie einmal am Tag für eine Stunde besuchen darf. Diese Person muss aus Infektionsschutzgründen während des gesamten Aufenthalts dieselbe sein.

Besuchszeiten
Grundsätzlich sind Besuche im Klinikum Deggendorf täglich von 10 bis 17 Uhr und in Dingolfing und Landau täglich zwischen 13 bis 17 Uhr möglich. In einzelnen Bereichen kann es aus medizinischen oder organisatorischen Gründen Einschränkungen geben.

3-G-Regel: Getestet, Genesen, Geimpft
Der Zutritt für alle Besucher*innen ist zu den Besuchszeiten unter Einhaltung der 3-G-Regelung möglich:

  • Getestet: Negativ getestet: Antigen-Schnelltest oder PCR-Abstrich mit Nachweis, 24 Stunden gültig.
  • Geimpft: Vollständig geimpft.
    BionTech/Pfizer, Moderna, Janssen: Zweite Impfung liegt mindestens 14 Tage zurück, mit Nachweis. Johnson&Johnson eine Impfung mindestens 14 Tage zurückliegend
  • Genesen: Vor 28 Tagen und längstens vor 6 Monaten positiv auf SARS-CoV-2 getestet mit Nachweis.

Begleitung Sterbender
Bei der Begleitung sterbender Menschen gelten die gleichen Regelungen wie im Gesamthaus. In Abhängigkeit zur jeweiligen Situation des Patienten und der Familienverhältnisse können in Absprache mit den behandelnden Ärzten individuelle Regelungen vereinbart werden.

Begleitung während der Geburt
Die Begleitung von Schwangeren im Kreißsaal durch den Partner oder eine andere namentlich benannte Begleitperson ist wie bisher ohne zeitliche Beschränkungen möglich.

Besuche auf der Wochenstation
Väter oder eine andere namentlich benannte Begleitperson dürfen die Mütter und Neugeborenen wie bisher einmal täglich ohne eine starre Zeitvorgabe besuchen. Für die Besuche auf der Wochenstation gelten ansonsten die gleichen Vorgaben wie für andere Besucher.

Begleitpersonen in der Kinderklinik
Die bisherigen Regelungen wonach Kinder unter 14 Jahren ohne zeitliche Vorgabe von einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten begleitet werden dürfen, gelten weiterhin fort. Ein Besucher darf einmal am Tag für eine Stunde kommen.

Ausnahmen in begründeten Fällen möglich
Von allen oben genannten Regelungen sind Ausnahmen möglich, über die im Einzelfall der jeweilige Chefarzt entscheidet.

Maskenpflicht
In den Einrichtungen des DONAUISAR Klinikums gilt die generelle Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes.

Einlass und Registrierung
Besucher registrieren sich am Eingang namentlich. Dazu gibt es eine dauerhafte Besuchserlaubnis. Zudem erhalten sie durch unser Einlasspersonal einen Handzettel mit allen wichtigen Informationen. Die Besucher*innen sind aufgefordert, auf direktem Weg die jeweilige Station aufzusuchen und sich dort zu melden.

Generelles Besuchsverbot bei Symptomen
Personen, bei denen Erkältungssymptome oder andere für eine COVID-Infektion typischen Symptome auftreten, dürfen keine Patient*innen besuchen oder Schwangere begleiten. Eine bereits bestehende Besuchserlaubnis erlischt in diesem Fall. Selbstverständlich steht die Notfallversorgung für sie uneingeschränkt zur Verfügung.