Informationen für Schwangere
23.03.2020
Liebe Patientinnen,
durch die aktuelle Corona-Krise entstehen sehr viele Fragen und auch
Ängste bei Schwangeren. Um Ihnen ein paar Fragen vorweg zu nehmen und Sie auf
dem Laufenden zu halten, haben wir für Sie wichtige Informationen
zusammengestellt.
International gibt es gegenwärtig keinen Hinweis dafür, dass Schwangere
durch das neuartige Virus gefährdeter als die allgemeine Bevölkerung wären. Die
Mehrheit der schwangeren Frauen wird nur leichte bis mittelschwere Symptome,
ähnlich einer Erkältung, aufweisen. Schwerwiegende Fälle scheinen vor allem
ältere Personen mit geschwächten Immunsystem zu verzeichnen.
Es gibt keine Hinweise auf:
- ein erhöhtes Risiko an Fehlgeburten
- Übertragung des Virus auf das Baby während der Schwangerschaft
WICHTIG:
- Waschen Sie ihre Hände regelmäßig und effektiv,
vor allem, wenn Sie von öffentlichen Orten nach Hause oder an den Arbeitsplatz
kommen
- Vermeiden Sie unbedingt Kontakt mit Personen,
die Symptome einer Erkältungskrankheit aufweisen
- Achten Sie auf den Mindestabstand von mind. 1,5 Meter
Bei Grippeähnlichen Symptomen wie trockener Husten, Fieber, Schnupfen,
Abgeschlagenheit, wenden Sie sich telefonisch an Ihre/n Frauenarzt/in und zusätzlich
wenden Sie sich bitte telefonisch an Ihr zuständiges Gesundheitsamt oder rufen Sie den ärztlichen
Bereitschaftsdienst unter Telefonnummer 116
117 an.
Positiv auf Coronavirus:
Falls Sie positiv getestet wurden, sollten Sie sich telefonisch an
Ihre/n Frauenarzt/in wenden und auf Ihre Diagnose aufmerksam machen.
Eine Isolation (Quarantäne)
wird empfohlen, wenn:
- Kontakt mit einer Coronavirus infizierten Person
- Besuch eines Risikogebiets (s. Infos des
RKI _LINK)
- Symptome, die auf eine Infektion hinweisen und
auf das Testergebnis warten
- Positiver Test und empfohlen wurde zu Hause zu
bleiben, möglichst getrennt von anderen Personen im Haushalt (eigene
Handtücher, Geschirr, Toilette, etc.)
Schwangerschaftsversorgungen in
der Selbstisolierung
Sollten hinausgezögert werden, wenn irgend möglich – bei dringlichen
Terminen wird Ihr/e Arzt/in Ihre Hebamme die erforderlichen Vorkehrungen
treffen und Sie können den Termin in der Klinik wahrnehmen. Bei Bedarf erhalten
Sie die Telefonnummer der diensthabenden Hebamme und ggf. auch des/der
diensthabenden Arzt/in, so dass Sie bei Beschwerden, Fragen etc, jederzeit
telefonisch Kontakt aufnehmen können.
Eine Entisolierung ist
frühestens 10 Tage nach Symptombeginn vertretbar unter Voraussetzung:
- Fieberfreiheit seit mind. 48 Stunden
- Symptomfreiheit seit mind. 24 Stunden bezogen
auf die akute Coronavirus-Erkrankung
- 2 negative PCR-Untersuchungen im Abstand von 24
Stunden (Abstrich aus dem Mund-Rachen)
Geburt bei vermuteter oder bestätigter
Coronavirus-Infektion:
- Es wird empfohlen, im Krankenhaus (nicht
Geburtshaus oder zu Hause) zu entbinden, da nur dort die kontinuierliche
Überwachung durch Arzt und Hebamme gewährleistet ist.
- Eine vaginale Geburt ist möglich.
- Aufgrund der Infektionsgefahr wird kein Lachgas
verwendet.
- Wenn Sie in der Isolationsphase (Quarantäne)
Wehen bekommen, sollten Sie in Ihrer Geburtsklinik Bescheid geben und über die
Notaufnahme in die Klinik kommen.
- Das Neugeborene wird nach der Geburt auf
Coronavirus getestet.
- Nach Rücksprache mit den zuständigen Kinder- und
Frauenärzten kann das Neugeborene bei Ihnen bleiben, sofern nicht ein Grund für
die Verlegung auf die Neugeborenenstation besteht.
Informationen zum Stillen:
- Das Stillen ist möglich. Es gibt derzeit keine
Hinweise, dass das Virus über die Muttermilch übertragen wird. Bitte beachten
Sie:
- Waschen Sie Ihre Hände ausreichend lang, bevor
Sie Ihr Baby, die Milchpumpe oder die Flasche berühren.
- Tragen Sie eine Gesichtsmaske zum Füttern an der
Brust.
- Befolgen Sie nach jedem Gebrauch die
Empfehlungen zur Pumpenreinigung.
- Wenn Sie Ihr Baby mit Milchnahrung oder Milch
füttern möchten, wird empfohlen, die Sterilisationsrichtlinien strikt
einzuhalten.
- Wenn Sie im Krankenhaus Muttermilch abpumpen,
sollte eine spezielle Pumpe verwendet werden.
Aufenthalt im Krankenhaus vor,
während und nach der Geburt:
- Während der Geburt können Sie eine Begleitperson
mitbringen, die 2 Stunden nach der Geburt die Klinik verlassen muss.
- Vor Betreten des Kreißsaales, müssen die Partner
der Schwangeren das Formular „Erstkontakt“ ausfüllen und sich einer
Temperaturkontrolle unterziehen, wenn diese unauffällig ist, ist der Zugang zum
Kreißsaal gewährt.
- Besuche sind während der Klinik-Zeit nicht
gestattet.
- Geburtsvorstellungen erfolgen grundsätzlich ohne
Begleitende Partner.
- Kreißsaalführungen werden bis auf weiteres
abgesagt.
- Ein Familienzimmer kann gegenwärtig nicht
angeboten werden.
- Solange die Ausganssperre besteht, erhalten Sie
auf Ihr Handy für die Abholung nach der Entlassung einen Passierschein.
- In Deggendorf: Zur Abholung von Mutter und
Neugeborenem nutzen Sie bitte den Eingang der Kinderklinik. Nach telefonischer
Meldung werden Mutter und Kind von uns zum Ausgang begleitet und können dort
abgeholt werden.
Bitte beachten Sie auch, dass
sich diese derzeit gültigen Empfehlungen je nach weiterem Verlauf ändern
können. Sie werden dann von uns informiert.